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UN-Ankläger: Schuld von Karadzic bewiesen

29.09.201413:45
Der frühere bosnische Serbenführer Radovan Karadzic
Der frühere bosnische Serbenführer Radovan Karadzic

Der große Völkermord-Prozess gegen Radovan Karadzic geht zu Ende. Er steht wegen Mordes, Folter und Verfolgung vor dem UN-Gericht. Für die Ankläger gibt es keinen Zweifel: Karadzic ist schuldig.

Die Ankläger des UN-Kriegsverbrechertribunals zum früheren Jugoslawien sehen die Schuld des ehemaligen bosnischen Serbenführers Radovan Karadzic am Völkermord zweifelsfrei bewiesen. Karadzic sei der Drahtzieher der schlimmsten Verbrechen im Bosnienkrieg von 1992 bis 1995, erklärte der Ankläger Alan Tieger bei seinem  Schlussplädoyer am Montag in Den Haag. Die Anklage will die lebenslange Haftstrafe beantragen.

Nach fast fünf Jahren steht der Marathon-Prozess gegen Karadzic vor dem Abschluss. Hunderte Zeugen und fast 50.000 Seiten Prozessakten bewiesen, dass der 69 Jahre alte Angeklagte seinen Plan eines rein serbischen Staates bedingungslos durchsetzen wollte, erklärte Tieger. "Die ganze Gewalt der ethnischen Säuberung liegt hier nun offen mit Dr. Karadzic als treibende Kraft."

Völkermord von Srebrenica im Zentrum

Im Zentrum des seit 2009 laufenden Prozesses steht der Völkermord von Srebrenica 1995. Damals hatten serbische Einheiten unter Ex-General Ratko Mladic die damalige UN-Schutzzone überrannt und etwa 8.000 muslimische Jungen und Männer ermordet. Auch Mladic wird vor dem UN-Tribunal der Prozess gemacht.

Der frühere Serbenführer muss sich auch für Kriegsverbrechen während der Belagerung von Sarajevo 1992 bis 1995 und für Mord, Folter und Misshandlungen in Gefangenenlagern verantworten. Der Angeklagte folgte den Ausführungen konzentriert und zeigte äußerlich keine Regung, als der Ankläger Schicksale einzelner Opfer schilderte. "Für jede einzelne Tragödie ist er verantwortlich", sagte Tieger.

Der ehemalige Psychiater und Dichter, der sich vor den UN-Richtern selbst verteidigt, beteuert seine Unschuld. Er begründete Gewalttaten mit dem damals herrschenden Kriegszustand. Ein Urteil wird erst Ende kommenden Jahres erwartet.

dpa/sh - Archivbild: Michael Kooren (epa)

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