Zusatzprotokoll der Menschenrechtskonvention. Russland hatte diesen Schritt als einziges Europarats-Mitglied noch nicht getan. Mit dem Protokoll soll die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erleichert werden, der durch die große Zahl von Fällen weit gehend blockiert ist.
Dradio/MH