Wie «Le Soir» berichtet, berufen sich die Kläger auf ein Gesetz, dass unter bestimmten Voraussetzungen in Belgien die Verfolgung von Verbrechen erlaubt, auch wenn dieses sich nicht hier ereignet hat. Die Klage richtet sich gegen den militärischen Flügel der Hamas. Die vier Belgier haben laut Zeitung auch die israelische Staatsbürgerschaft.
dpa/rkr