Frau Becker ist zwar dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verdächtig, einen ausreichenden Haftgrund für die Untersuchungshaft sah der BGH aber nicht.
dpa/sh
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Das Gericht ordnete an, sie aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Frau Becker ist zwar dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verdächtig, einen ausreichenden Haftgrund für die Untersuchungshaft sah der BGH aber nicht.
dpa/sh