Staaten in Europa haben das Recht, den Ganzkörperschleier zu verbieten. Der Europäische Gerichtshof in Straßburg billigte am Dienstag in einem Urteil das Verbot der Burka in Frankreich. Der Richterspruch ist maßgeblich für die gesamte EU und gilt damit ebenso für Belgien. Auch hierzulande ist das Tragen der Burka in der Öffentlichkeit nicht erlaubt.
Das Verbot sei keine Diskriminierung und verstoße auch nicht gegen den Schutz des Privatlebens, befand das Gericht. Geklagt hatte eine französische Muslimin. Das Verbot, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verschleiern, gilt seit 2011. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro bestraft. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.
dpa/vrt/okr