Beim Anbauverbot von Genpflanzen sollen die EU-Staaten nach dem Willen der europäischen Umweltminister künftig mehr Entscheidungsgewalt bekommen. Die Minister sprachen sich am Donnerstag in Luxemburg in öffentlicher Diskussion mit großer Mehrheit für die Neuregelung aus. Belgien und Luxemburg enthielten sich.
Künftig sollen Staaten Verbote unter Berufung etwa auf die öffentliche Ordnung oder sozioökonomische Gründe aussprechen können. Bislang müssen die EU-Staaten nationale Anbauverbote für europaweit zugelassene Genpflanzen mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen belegen - das gilt als schwierig. Bevor die neuen Regeln Gesetz werden können, müssen die EU-Staaten noch mit dem Europaparlament verhandeln.
Umweltschützer und Grüne sowie die Gentechnikbranche sind mit den Anbauregeln unzufrieden. Sie bemängeln unter anderem, dass die Verbotsgründe zu schwammig formuliert seien.
Nein für alle, aber kein Ja für alle
Nach dem neuen Verfahren können Staaten nach dem Zulassungsantrag ein Verbot beantragen. Die Firmen könnten dann darauf eingehen und dieses Staatsgebiet ausnehmen. Sie können aber auch an ihrem ursprünglichen Antrag festhalten. In diesem Fall haben die Staaten nach einer Zulassung noch einmal die Möglichkeit, ein Verbot zu erwirken - mit Angabe der im Vertrag genannten Gründe. "Wenn die Kommission und die Efsa nein zum Anbau sagen, ist es ein Nein für alle. Wenn die Kommission und die Efsa Ja sagen, ist es kein Ja für alle", erklärte EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg.
Allerdings befürchten Kritiker, dass das Verfahren Zulassungen begünstigt. Schon jetzt seien Hürden im Verfahren sehr niedrig. Mit den neuen Regeln würde das Niveau womöglich noch weiter sinken. Denn weil die Staaten auch später noch widersprechen können, fehle der politische Druck.
Derzeit werden in Europa kaum genveränderte Pflanzen kommerziell angebaut. Nach Zahlen der EU-Kommission baut vor allem Spanien den Genmais MON 810 an.
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