Die in Deutschland geltende Regelung, wonach unverheiratete Väter ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mütter sehen dürfen, sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, urteilten die Straßburger Richter. Sie gaben damit einem Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter kämpft.
dradio/mh