Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied in Straßburg, in dem Fall sei gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen worden. Die Opfer waren nach Blutübertragungen zur Bekämpfung einer genetischen Veränderung der roten Blutkörperchen gestorben.
Der italienische Staat hatte anders als bei Angehörigen von Aids-Toten, die an der Bluterkrankheit gelitten hatten, keine Entschädigungen zugesprochen. Mit dieser Gruppe hatten sich die italienischen Behörden gütlich geeinigt. Die unterschiedliche Behandlung von Thalassämie- und Bluter-Kranken sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, befanden die Straßburger Richter.
dpa/fs