Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigte jetzt die vor einem Jahr vom Landgericht Frankfurt verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Dabei entschied der BGH, dass die verantwortlichen Redakteure der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Amtsträger gelten und daher auch wegen Bestechlichkeit verurteilt werden können. Emig hatte nach Feststellung der Gerichte über 300.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet.
dpa/rkr