Die Sozialisten wollten aktive Sterbehilfe erlauben, wenn der Mensch unheilbar krank ist und körperlich oder seelisch unerträglich leidet.
Nach einem Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe in Frankreich eine Straftat. Ärzte dürfen aber die Behandlung unheilbar Kranker stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht.
kathweb/jp/rkr