Das Gericht hatte am Freitag den Verfassungsklagen der linken Oppositionsparteien teilweise stattgegeben und Gehaltsabzüge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst für illegal erklärt. Es begründete die Entscheidung damit, dass die Belastungen ungleich verteilt seien.
Die Regierung machte noch keine Angaben, wie sie die fehlenden Mittel aufbringen will. In den Medien wird über eine Anhebung der Mehrwertsteuer spekuliert.
Wenige Stunden vor dem Urteil des Verfassungsgerichts hatte die Regierung den sechsten Misstrauensantrag der linken Opposition überstanden.
dpa fs