Damit setzt der Internetriese ein Urteil des Europäischen Gerichtshof um. Demnach können EU-Bürger verlängen, dass Suchmaschinenbetreiber Links löschen, die die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz der Betroffenen verletzen.
Google erklärte, dass es jeden Antrag einzeln prüfe werde und dann selbst entscheidet, ob es Links aus den Treffer-Listen löscht. Das Urteil zwinge Google zu schwierigen Entscheidungen zwischen dem "Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden" und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit, sagte ein Unternehmenssprecher.
zeit/vrt/okr