Demnach haben Reisende einen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro je nach Distanz. Ausnahmen gebe es nur bei außergewöhnlichen Umständen, urteilten die Richter. Technische Probleme von Flugzeugen zählten nicht dazu. Bisher waren Ausgleichszahlungen nur bei der Annullierung von Flügen gewährt worden.
dradio/mh