Diese Verbindungs-Daten sollen in Zukunft bei den Telefongesellschaften verbleiben. Um darauf zugreifen zu können, muss sich die NSA bei einem begründeten Verdacht einen Gerichts-Beschluss besorgen. Die Neuregelung muss allerdings noch vom Senat verabschiedet werden. An den NSA-Aktivitäten im Ausland ändert die Reform nichts.
afp/jp