Mit ihrem Veto verhinderten die beiden ständigen Mitglieder, dass sich der Internationale Strafgerichtshof mit der Gewalt in dem Land befasst. Der von Frankreich vorgelegte Resolutionsentwurf hatte Untersuchungen gegen die Regierung, aber auch gegen die Rebellen gefordert.
Eine Resolution des Sicherheitsrates ist notwendig, da Syrien nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes ist. Das Gericht in Den Haag kann daher nicht von sich aus aktiv werden. Seit Ausbruch der Gewalt vor gut drei Jahren sind nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten mehr als 160.000 Menschen in Syrien getötet worden.
dpa/mh