Demnach dürfen Verbraucher bei Rechtsverstößen nur dann vom Internet getrennt werden, wenn zuvor ein Gericht eingeschaltet wurde. Bei schweren Fällen, etwa der Verbreitung von Kinderpornographie, sind Ausnahmen erlaubt. Mit dem Kompromiss müssen sich noch das Parlamentsplenum und alle 27 EU-Regierungen befassen.
dradio/mh