Damit kann das Vertragswerk, mit dem die Gemeinschaft der 27 Staaten handlungsfähiger und demokratischer werden soll, wie erhofft am 1. Dezember in Kraft treten.
Zuvor hatte das tschechische Verfassungsgericht eine Klage mehrerer Senatoren abgewiesen und erklärt, der Reformvertrag von Lissabon verstoße nicht gegen die Verfassung des Landes.
In Brüssel zeigte sich Kommissionspräsident Barroso erfreut und drang auf rasche Entscheidung über die Besetzung der Ämter des Präsidenten des Europäischen Rates sowie des Hohen Repräsentanten für Außenpolitik. Beide Posten werden erst mit Umsetzung des Reform-Vertrags geschaffen.
alle/rop/mh