Bei Trunkenheit am Steuer, Überfahren roter Ampeln und sechs weiteren Delikten können die Staaten im Herkunftsland den Halter ermitteln lassen. Die Richter in Luxemburg erklärten, das EU-Gesetz stehe auf einer falschen Rechtsgrundlage. Die Richtlinie habe eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zum Ziel, nicht aber die polizeiliche Zusammenarbeit.
Die Richter betonen allerdings, dass der Austausch über Halterdaten wichtig ist für die Straßenverkehrssicherheit. Deshalb geben sie der Politik ein Jahr Zeit, den juristischen Fehler zu beheben. Nach Angaben der EU-Kommission verstoßen Autofahrer im Ausland eher gegen die Verkehrsregeln als zuhause. Besonders in Ländern mit viel Tourismus oder Transitverkehr komme es zu Problemen.
dpa/jp