Der Vorsitzende Richter warnte Karadzic erneut, dass er das Recht verliere, sich selbst zu verteidigen, wenn er nicht an dem Verfahren teilnehme. Sollte der Angeklagte am kommenden Montag nicht zum dritten Verhandlungstag erscheinen, bleibe dem Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien keine andere Wahl als einen Pflichtverteidiger einzusetzen.
dpa/mh