Nach Ansicht der Richter in Luxemburg ist es rechtens, dass zunächst elf EU-Staaten - darunter Belgien - eine Abgabe auf Finanzgeschäfte einführen. Die sogenannte "Tobin-Steuer" war 2013 vom EU-Ministerrat beschlossen worden. Sie gilt als Mittel, um Spekulationen einzudämmen und die Banken an den Kosten der Krise zu beteiligen. Großbritannien befürchtet Nachteile für seine Finanzmetropole London und lehnt die Abgabe strikt ab.
dpa/belga/jp