In dieser Periode soll der später abgesetzte Präsident Viktor Janukowitsch gegen Demonstranten vorgegangen sein. Dutzende Menschen wurden getötet.
Die Ukraine hatte am 17. April die Zuständigkeit des Weltstrafgerichts anerkannt und damit den Weg für Ermittlungen frei gemacht. Chefanklägerin Fatou Bensouda wird den Angaben zufolge zunächst die rechtliche Grundlage für ein ordentliches Ermittlungsverfahren prüfen.
dpa