Die zweite Parlamentskammer, der Senat, billigte am Donnerstag in Warschau bei nur einer Enthaltung eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches. Danach sind die Gerichte verpflichtet, Sexualstraftäter, die Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt haben oder Inzest mit Kindern begangen haben, für eine obligatorische Behandlung einzuweisen. Bisher blieb den Richtern die Entscheidung vorbehalten, ob sie diese Zwangsmaßnahme anordnen.
dpa/fs