Die Beschwerdeführer waren wegen Verbreitung pornografischer Darbietungen verurteilt worden, weil das System, mit dem der Zugang zu dem Portal kontrolliert werden sollte, aus Sicht der Gerichte unzureichend war. In ihren Beschwerden behaupten sie nun, Pornografie bedeute keine Gefährdung für Jugendliche - das habe die neueste Forschung bewiesen. Die Verfassungsrichter erteilten ihnen jedoch eine Absage: Sie hätten diese Behauptung jedenfalls nicht ausreichend begründet.
dap/fs