Der 76-Jährige war Ende September in Zürich verhaftet worden. Er soll wegen eines 32 Jahre zurückliegenden Sexualdeliktes an die USA ausgeliefert werden. Gegen die Entscheidung des Strafgerichts kann Polanski jetzt vor dem Bundesgericht der Schweiz, der höchsten Instanz, Beschwerde einlegen. Nach Medienberichten will er das tun.
Auch die Bereitstellung einer Kaution, wie sie Polanski angeboten hatte, lehnte das Bundesstrafgericht ab. Es schloss aber nicht aus, dass bei einer Nachbesserung des Angebotes und der Bereitschaft zum Tragen einer elektronischen Fußfessel, die eine ständige Überwachung des Regisseurs zuließe, später doch noch diese Möglichkeit der Haftverschonung bestehen könnte.
dpa/fs