Die Herausgeber von Wertpapieren «werden verpflichtet, für alle Finanzinstrumente sicherzustellen, dass sich Anleger anhand von mindestens zwei unabhängigen Bewertungen anerkannter Ratingagenturen beim Kauf und Verkauf über die Anlage informieren können», heißt es in einem Entwurf der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz. Außerdem müssten die Kunden künftig die wichtigsten Bestandteile einer Kapitalanlage - mit allen Kosten und Provisionen - auf einen Blick erkennen können.
dpa/pma