Er bedauere, dass der Präsident sich über seine Pläne nicht vorher mit der Regierung beraten habe, teilte Ministerpräsident Jan Fischer in Prag mit.
Klaus hatte zuvor erklärt, die Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags erlaube Klagen von Vertriebenen zur Eigentumsrückgabe. Damit bezog er sich auf die mehr als zwei Millionen Sudetendeutschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grundlage der umstrittenen Benes-Dekrete enteignet und vertrieben wurden. Präsident Klaus fordert von der EU eine Klausel, damit die Benes-Dekrete von 1945 nicht international angezweifelt werden können.
Sein Regierungschef Fischer widerspricht ihm: «Alle Analysen, die der Regierung vorliegen, widersprechen solchen Möglichkeiten». Die Regierung habe auch die Benes-Dekrete überprüft und «sehe keine Risiken in solcher Hinsicht».
Der Lissabon-Vertrag sieht Sonderklauseln durchaus vor: so hatte Großbritannien erwirkt, dass sich europäische Gerichte nicht in gewisse Fragen des britischen Sozialrechtes einmischen dürfen, Polen hatte erreicht, auch weiterhin in Polen auf einem Verbot der Homo-Ehe oder der Abtreibung bestehen zu können, trotz europäischer Gerichtsbarkeit.
dpa/fs