An kleineren Flughäfen soll es nach Vorstellungen der EU-Kommission sogar weitere zwei Jahre gelten, wie EU-Diplomaten in Brüssel sagten. Eigentlich hätte die Vorschrift im April 2010 auslaufen sollen. Dies sei aber wohl doch nicht möglich, hieß es. Denn bei der Einführung im Jahr 2006 habe noch die Einschätzung vorgeherrscht, dass moderne Kontrolltechniken bis dahin die Unterscheidung von Flüssigsprengstoff von Getränken oder Cremes ermöglichten. Dies sei wider Erwarten nicht der Fall.
Die europäischen Verkehrsminister müssen dem Vorhaben zustimmen. Es zeichnet sich bereits grünes Licht ab: Die Gefahr von Terroranschlägen durch Flüssigsprengstoff sei weiterhin «real», sagten EU-Diplomaten.
dpa/fs