Die auf Betreiben von Ministerpräsident Erdogan verhängte Blockade verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, zitierten türkische Medien aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Richter verlangen demnach die Aufhebung der von der Telekombehörde verfügten Sperre. Ähnlich hatte zuvor ein Verwaltungsgericht in Ankara entschieden, ohne dass der Eingriff ins Internet bisher aufgehoben wurde. Der Kurznachrichtendienst war kurz vor der Kommunalwahl auf Betreiben Erdogans geschlossen worden, der sich an der Verbreitung immer neuer Korruptionsvorwürfe im Internet störte.
dpa/mh