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Gerichtshof kritisiert Urteil ohne Berufung für Öcalan

18.03.201413:12
Abdullah Öcalan (Bild vom 28. September 1993)

Die Verurteilung von PKK-Führer Öcalan zu lebenslanger Haft ohne Berufungsmöglichkeit verstößt gegen die Menschenrechte. Auch die Haftumstände kritisiert der Menschenrechtsgerichtshof teilweise. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung des Chefs der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK, Abdullah Öcalan, zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf Berufung verurteilt. In einer am Dienstag veröffentlichten vorläufigen Entscheidung sieht der Gerichtshof darin eine Verletzung der Menschenrechte. Öcalan war 1999 zunächst zum Tode verurteilt worden. Die Strafe wurde drei Jahre später in lebenslange Haft umgewandelt.

Der Gerichtshof kritisierte auch die Haftbedingungen Öcalans in der Türkei teilweise und zielte dabei vor allem auf die Isolationshaft in der Zeit bis 2009 ab. In den Jahren danach erkannte das Gericht keinen Verstoß mehr. Öcalan war bis 2009 einziger Gefangener einer Haftanstalt auf der türkischen Insel Imrali. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - dagegen kann Berufung eingelegt werden.

Das Antifolterkomitee des Europarates hatte im Januar 2013 die Haftbedingungen Öcalans geprüft und aktuell keine schwerwiegenden Missstände festgestellt. Die Experten kritisierten jedoch, dass der Kurdenführer 2011 etwa 240 Tage in Einzelhaft gehalten worden sei. Das sei "vollkommen inakzeptabel", hieß es in dem Bericht des Antifolterkomitees, der in der vergangenen Woche in Straßburg veröffentlicht wurde. Einzelhaft dürfe höchstens 14 Tage hintereinander dauern.

dpa - Archivbild: Joseph Barrak (afp)

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