650 Abgeordnete lehnten die Vorlage ab, die ihrer Meinung nach eine Gefahr für seltene Sorten und damit für die Artenvielfalt darstellt. Zugleich forderten sie die Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen. Die Verordnung sieht vor, dass Saatgut erst nach einer europaweiten Registrierung mit Eintrag in einem Zentralregister verkauft werden darf. Das fragliche Register listet derzeit rund 30.000 Sorten auf. Kritiker machen auch geltend, eine obligatorische Registrierung erschwere es, dass Bauern und Kleingärtner ihr eigenes Saatgut oder solches von regionalen Tauschbörsen nutzen können.
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Der Apell der Burger hat gewirkt. In der vergangenen Woche haben rund 50.000 Menschen E-Mails an das Parlement geschrieben und eine Züruckweisung gefordert. Dieses Beispiel zeigt : wir alle können EU-Gesetzgebung mitgestalten, wenn wir uns rechtzeitig einbringen. Die EU-Kommission muss nun beim nächsten Entwurf die Vielfalt zum anerkannten Standard machen.