Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes EU-Land 96 von 751 Abgeordneten im Europaparlament. Laut der Entscheidung gibt es bei der Europawahl am 25. Mai dieses Jahres erstmals keine Sperrklausel mehr.
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