In einem Gymnasium in Barr wird es zum Schulbeginn an diesem Mittwoch keinen gleichberechtigten Unterricht auf Französisch und Deutsch geben. Das Verwaltungsgericht in Straßburg wies einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung der Vereinigung für Zweisprachigkeit zurück. Eine Entscheidung sei "nicht dringend", weil den Unterstützern des Sprachenprojektes kein "schwerer Schaden" zugefügt worden sei, heißt es in dem Beschluss.
dpa / fs