Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Mittwoch über einen tödlichen Zwischenfall im Irak-Krieg verhandelt, in den ein niederländischer Soldat verwickelt war. An einem Straßenkontrollpunkt im Südosten des Landes war 2004 ein 29-jähriger irakischer Zivilist erschossen worden. Nach Ansicht des Vertreters der Regierung in Den Haag, Roeland Böcker, unterstanden die niederländischen Truppen damals der Besatzungsmacht der USA und Großbritanniens. Daher seien sie nicht direkt verantwortlich gewesen. Der Zivilist sei ohne Absicht getötet worden. Bis zu einem Urteil können mehrere Monate vergehen.
Der Vater des Getöteten hatte geklagt, weil sein Sohn ein Opfer unnötiger Gewalt geworden sei. Außerdem seien die Ermittlungen weder unabhängig noch gründlich genug gewesen. Auch der Anwalt des Klägers, Willebrord Eikelboom, betonte nachlässige und unvollständige Ermittlungen der niederländischen Behörden, um die genauen Umstände des tödlichen Zwischenfalls aufzuklären. Der Soldat hatte auf das Fahrzeug geschossen, das an dem Kontrollpunkt nicht angehalten hatte. Ein niederländisches Militärgericht hatte dem Soldaten bescheinigt, sich an die Bestimmungen gehalten zu haben. Der Zivilist, der auf dem Beifahrersitz saß, sei unglücklicherweise in die Schusslinie geraten.
Auch ein Vertreter der britischen Regierung bestätigte den 17 Richtern aus den 47 Europaratsländern, dass Großbritannien zusammen mit den USA den Oberbefehl innehatte, und dass mitwirkende Staaten wie die Niederlande nicht zur kriegsführenden Koalition gehörten. Im Irak-Krieg hätten sie auch kein Territorium kontrolliert.
dpa - Archivbild: Christophe Karaba (afp)