Das Parlament beschloss am Mittwoch, dass ungültige Stimmen und Wahlenthaltungen von der Europawahl im Mai an nicht mehr zusammen, sondern getrennt gezählt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Stimmenthaltung als eindeutiger Protest registriert werden kann.
Auch in Zukunft fließen leere oder nicht korrekt ausgefüllte Wahlzettel allerdings nicht in die Berechnung des Wahlergebnisses ein. Dies hätte weitere Gesetzesänderungen notwendig gemacht - zum Beispiel, weil Kandidaten bei manchen Wahlen bislang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen holen müssen. Auch für die Zählung der Protestler-Stimmen bei Präsidentschaftswahlen ist noch ein Extra-Gesetz notwendig.
dpa