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EU lockert Flüssigkeits-Regeln für das Handgepäck

31.01.201408:42
Flüssigkeits-Regeln für Handgepäck werden gelockert (Bild: Zürich Airport, 2006)
Flüssigkeits-Regeln für Handgepäck werden gelockert (Bild: Zürich Airport, 2006)

Ob Handcreme oder Deo – an Bord von Flugzeugen sind solche Flüssigkeiten nur in kleinen Behältern erlaubt. Nach und nach will die EU die Vorschriften lockern. Nun kommt der erste Schritt.

Gute Nachrichten für Flugpassagiere: Ab sofort (31. Januar) sind die EU-Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck etwas gelockert. Nun können Reisende auch Flüssigkeiten, Sprays und Gele, die sie in Drittländern gekauft haben, bei innereuropäischen Anschlussflügen mit an Bord nehmen.

Allerdings müssen die Einkäufe in versiegelten Plastiktüten stecken, wie das bereits für Einkäufe an heimischen Flughäfen der Fall ist.

Lebensmittel wie Babynahrung sind ohnehin erlaubt, das gleiche gilt unter bestimmten Voraussetzungen für Medikamente. Auch Flüssigkeiten von Mengen bis zu 100 Milliliter schaffen es durch die Sicherheitsschleusen, wenn sie in durchsichtigen Plastiktüten stecken.

Die Regelungen waren 2006 aus Angst vor Attentaten mit getarntem Sprengstoff eingeführt worden und sollten Terroranschläge vereiteln helfen. Sie können dank besserer Sicherheitsscanner nun aber nach und nach fallen. Wenn die erste Lockerung reibungslos über die Bühne geht, könnten weitere Erleichterungen kommen.

dpa/jp - Archivbild: Alessandro Della Bella (afp)

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