Die US-Staatsanwaltschaft fordert die Todesstrafe für den mutmaßlichen Bombenleger beim Marathon in Boston, Dschochar Zarnajew. Der 20-Jährige ist wegen mutmaßlicher Beteiligung an dem Terroranschlag bei dem Sportereignis 15. April 2013 in 30 Punkten angeklagt.
Zarnajew werden unter anderem vierfacher Mord, der Einsatz von Massenvernichtungswaffen und Verschwörung vorgeworfen. Der Angeklagte soll gemeinsam mit seinem älteren Bruder Tamerlan im Zielbereich der Marathonstrecke zwei Sprengsätze gelegt haben. Dabei waren drei Menschen ums Leben gekommen und 260 teilweise schwer verletzt worden Tamerlan war einige Tage später bei einem Schusswechsel mit der Polizei ums Leben gekommen. Bei ihrem Fluchtversuch sollen die mutmaßlichen Täter einen Sicherheitsmann erschossen haben.
Die meisten Anklagepunkte bedeuten im Falle einer Verurteilung die Todesstrafe oder lebenslange Haft. Zwar ist die Todesstrafe im US-Bundesstaat Massachusetts verboten, aber Zarnajew wurde dort nach Bundesrecht angeklagt. Hinrichtungen auf Bundesebene sind selten, denn zumeist werden sie von einzelnen Staaten verfügt. Seit den 70er Jahren gab es sie nur in drei Fällen, zuletzt 2003. Davor war 2001 der Attentäter von Oklahoma City, Timothy McVeigh, auf Geheiß des Bundes exekutiert worden. Einen Termin für den Prozess gegen Zarnajew gibt es noch nicht.
dpa/jp