Die Behörden drohen den Eltern mit strafrechtlichen Konsequenzen. Das Mädchen wollte am 1. September in See stechen. Die Behörden sehen das aber als klaren Verstoß gegen die Schulpflicht an. Die 13-Jährige erklärte, dass sie für die Weltumseglung knapp zwei Jahre benötige. Am Unterricht könne sie per Internet und E-Mail teilnehmen.
dpa/alk