Ziel ist es, den Täter zweifelsfrei zu überführen. In einer ersten Vernehmung hatte er das Verbrechen gestanden. Dennoch müssen die Ermittler alle Spuren so aufbereiten, dass sie auch vor Gericht verwertbar sind. Gegen den Verdächtigen erging Haftbefehl. Ihm wird unter anderem Mord und Vergewaltigung mit Todesfolge vorgeworfen.
dpa/pma