Sie gab in Brüssel der Regelung grünes Licht, wonach Finanzinstitute ihre faulen Wertpapiere in Zweckgesellschaften - sogenannte Bad Banks - übertragen dürfen. Das Gesetz erfülle die entsprechenden Kriterien der Kommission. Demnach müsse der Wertverfall fauler Wertpapiere vor der Übertragung in die "Bad Bank" offen gelegt werden. Außerdem müssen die Risikoposten auf der Grundlage des tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes bewertet werden.
Die Finanzinstitute müssten eine "angemessene Vergütung" zahlen und es müsse eine "angemessene Lastenteilung" geben, hieß es.
dpa/fs