Das ist die Konsequenz aus einer EU-Richtlinie, die bis zum 30. April von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. Für einen Aufenthalt für mehr als 3 Monate wird künftig keine Genehmigung mehr benötigt: Es reicht eine Anmeldung bei den Behörden. Bedingung ist, dass der Betreffende eine Arbeit hat oder über ausreichend Existenzmittel verfügt und umfassend krankenversichert ist. Nach fünf Jahren fallen diese Bedingungen weg.
Die Europäische Union will mit der Richtlinie die Mobilität der Bürger innerhalb der Mitgliedsstaaten fördern. Zur Zeit leben rund 7 Millionen Unionsbürger in einem anderen EU-Land.
Umzug innerhalb der EU-Staaten wird leichter gemacht
Der Umzug in ein anderes EU-Land ist seit dem Wochenende so einfach wie innerhalb des eigenen Landes.