Entgegen aller Erwartungen haben die EU-Arbeitsminister bei ihren Beratungen über die Regeln für "entsandte" Arbeitskräfte am Montag in Brüssel eine Einigung erzielt. "Wir haben ein allgemeines Abkommen verabschiedet", sagte Litauens Ministerin Algimanta Pabedinskiene.
Die entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 1996 besagt, dass Arbeitnehmer für höchstens zwei Jahre in andere EU-Länder "entsandt" werden können. Dabei gilt dann in Teilen die Sozialgesetzgebung des Gastlandes, die Sozialbeiträge zahlen die Arbeitnehmer aber in ihrer Heimat.
Diese "Entsendungsrichtlinie" wird aber von vielen Unternehmen zweckentfremdet, außerdem mangelt es an Kontrollen. Das führt dazu, dass Arbeitskräfte aus Süd- oder Osteuropa weit unter Tarif beschäftigt werden, was man Lohn- oder Sozialdumping nennt. Die hiesigen Unternehmen sprechen von unlauterem Wettbewerb und sehen sich in ihrer Existenz bedroht.
Westliche EU-Staaten wie Belgien, Frankreich und Deutschland hatten eine Verschärfung der Kontrollen gefordert. Einige osteuropäische Staaten hatten sich dagegen gesträubt - insbesondere Polen. Polen habe aber nun zugestimmt, heißt es aus EU-Kreisen. Sieben Länder stimmten gegen das Abkommen.
belga/rop/fs/km - Bild: Bernal Revert (belga)