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Russland will doch Proteste bei Olympischen Winterspielen zulassen

06.12.201313:15
Träger des Olypischen Feuers für die Winterspiele 2014 in Sotschi
Träger des Olypischen Feuers für die Winterspiele 2014 in Sotschi

Olympia-Gastgeber Russland könnte nun doch Proteste bei den Spielen von Sotschi ermöglichen. Der Geheimdienst korrigierte ein Dekret von Präsident Putin. Die mögliche Kehrtwende ist allerdings noch nicht beschlossen. Proteste könnten so auch besser kontrolliert werden. 

Bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi 2014 sollen Protestgruppen nun doch Gelegenheit für politische Demonstrationen bekommen. Russlands Inlandsgeheimdienst FSB korrigierte ein Dekret von Präsident Wladimir Putin, nachdem solche Aktionen aus Sicherheitsgründen zunächst untersagt worden waren. Damit beuge sich Russland dem Druck internationaler Organisationen, auch während des Ringe-Spektakels das Recht auf freie Meinungsäußerung zu garantieren, hieß es in Kommentaren am Freitag in Moskau.

Die Regierung veröffentlichte die neuen Regeln im Internet. Sie müssen allerdings noch beschlossen werden. Demnach müssen Aktivisten Kundgebungen auch künftig bei der Stadt Sotschi anmelden. Die ersten Winterspiele in Russland werden am 7. Februar eröffnet.

Die Änderungen seien nötig, um der Olympischen Charta gerecht zu werden, teilte der FSB mit. Demnach gehen die russischen Behörden nach einem zunächst verhängten Verbot jetzt sogar davon aus, dass sie die Sicherheitslage besser kontrollieren können, wenn sie Protest zulassen. Der FSB erklärte, dass mehrere Gruppen die Winterspiele als Plattform für politische Aussagen nutzen wollen.

Auch Homosexuellenverbände hatten gefordert, in Sotschi gegen Diskriminierung in Russland protestieren zu dürfen. Allerdings verbieten städtische Behörden in aller Regel solche Kundgebungen. Sie begründen dies mit dem Schutz von Kindern. In Russland ist ein international umstrittenes Verbot von Homosexuellen-Propaganda in Kraft. Dies stellt positive Äußerungen über gleichgeschlechtliche Lebensweisen vor Minderjährigen unter Strafe.

dpa/est

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