Der 89-Jährige habe keine Grundrechtsverletzungen geltend machen können, so die Richter. Mitte Mai war Demjanjuk nach monatelangem juristischen Tauziehen nach Deutschland überstellt worden. Die Staatsanwaltschaft München wirft ihm vor, im Zweiten Weltkrieg als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet zu haben.
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