So müsse künftig die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages in den Mitgliedstaaten überwacht werden, teilte die Kommission in Brüssel mit. Es geht um die sogenannte Rundfunkmitteilung, in der die EU die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festlegt. Die bisher geltende Regelung stammt aus dem Jahr 2001.
Künftig müssen auch "wesentliche neue Dienste" der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorab auf ihre Marktauswirkungen überprüft werden, schrieb die Kommission.
dpa/pma