In Straßburg befassen sich die Richter des Europäischen Gerichtshofes mit dem Burka-Verbot in Frankreich. Eine 23 Jahre alte französische Muslimin beruft sich bei ihrer Klage auf die Achtung des Privatlebens, auf die Religionsfreiheit und auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Der Ganzkörperschleier sei Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung. Niemand, weder ihr Ehemann noch ihre Familie, übten irgendeinen Druck auf sie aus.
Die Burka verhüllt den ganzen Körper und lässt nur einen Schlitz für die Augen frei. Das Gesetz von 2011 verbietet die Verschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit. Bei der Anhörung am Mittwoch legen die Parteien - die Anwälte der Klägerin und der französischen Regierung - ihre Positionen dar. Ein Termin für ein Urteil steht noch nicht fest.
Auch in Belgien gilt seit 2010 ein Burka-Verbot.
dpa/jp - Foto: Julien Warnand (belga, hier BRF-Archiv)