Das Bundesverfassungsgericht hat das heute grundsätzlich genehmigt, aber nur unter Auflagen. Die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat in einer reformierten EU müssen demnach gestärkt werden. Darüber soll in Bundestags-Sondersitzungen am 26. August und am 8. September entschieden werden.
dpa/pma