Wie die spanische Regierung in Madrid mitteilte, wiesen die Straßburger Richter eine Klage der Partei gegen das Verbot zurück. Batasuna war im März 2003 vom Obersten Gerichtshof in Spanien wegen der Nähe zur baskischen Terror-Organisation ETA für illegal erklärt worden.
Die Partei hatte als der «politische Arm» der ETA gegolten. Sie begründete ihre Klage damit, dass das Verbot eine Verletzung mehrerer Grundrechte bedeute, wie des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Das Gericht in Straßburg bescheinigte der spanischen Justiz jedoch, beim Verbot der Partei mit rechtlich zulässigen Mitteln vorgegangen zu sein.
dpa/pma