Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied heute, bevor Bundespräsident Köhler seine Unterschrift unter den Vertrag setze, müssten die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden. Die Linksfraktion im Bundestag und mehrere Politiker anderer Parteien hatten Klage eingereicht, weil sie befürchten, dass die Eigenständigkeit Deutschlands zu stark eingeschränkt wird.
Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck - der Vertrag soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten.
dpa/est