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Timoschenko-Sondergesetz gescheitert

21.11.201311:25
Julija Timoschenko bei einer Anhörung vor Gericht (Archiv)
Julija Timoschenko bei einer Anhörung vor Gericht (Archiv: Okt. 2011)

Das ukrainische Parlament verweigert der inhaftierten früheren Regierungschefin die Ausreise. Somit kann Julija Timoschenko vorerst nicht in Deutschland medizinisch behandelt werden.

Das ukrainische Parlament hat mehrere Gesetzesentwürfe abgelehnt, die die Ausreise der inhaftierten Oppositionsführerin Julija Timoschenko ins Ausland ermöglicht hätten. Alle sechs Vorlagen verfehlten bei der Abstimmung in Kiew deutlich die nötige Mehrheit von 226 Stimmen.

Die Freilassung der wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilten Ex-Regierungschefin gilt als Grundforderung der EU für eine europäische Integration der Ex-Sowjetrepublik. Timoschenko war in der Haft schwer erkrankt und sollte in Deutschland behandelt werden.

Die Europäische Union hatte die Ausreiseerlaubnis zur Bedingung für ein geplantes Assoziierungsabkommen mit der Ukraine gemacht. Dieses Abkommen über eine prowestliche Integration des Landes soll zu einer engeren politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Ukraine mit der EU führen und zum Beispiel einen freien Handel ermöglichen.

Das Vertragswerk soll Ende des Monats auf dem EU-Gipfel der litauischen Hauptstadt Vilnius unterzeichnet werden. Russland hat dem Nachbarn Ukraine für den Fall einer Unterzeichnung mit einem Ende aller bisherigen Handelsvorteile gedroht.

 

dpa/mh - Bild: Sergey Dolzhenko (epa)

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