Das Gericht entsprach damit dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft. Das Verfahren muss deshalb neu aufgerollt werden. Die Verdächtigen waren aus Mangel an Beweisen aus der Haft entlassen worden. Politkowskaja, die für eine regierungskritische Zeitung arbeitete, wurde 2006 vor ihrer Moskauer Wohnung erschossen.
dpa es